Klimaschutzziele der Schweiz
Im Vorfeld der Klimakonferenz von Paris hat die Schweiz angekündigt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um die Hälfte zu reduzieren. Vorausgesetzt, das Parlament genehmigt das Abkommen, wird mit der Ratifikation das Reduktionsziel der Schweiz bis 2030 verbindlich. Damit will die Schweiz ihren Beitrag leisten, um die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten.
Wie der Bundesrat diese ambitiösen Ziele umsetzen will, hat er in der „Klimapolitik der Schweiz nach 2020“ konkretisiert. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat an seiner Sitzung vom 22. November 2016 zu diesen Absichten Stellung genommen. Darin stimmt er den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend zu.
Eckpunkte der bundesrätlichen Klimapolitik
Gebäude: Guten Trend beibehalten
Im Gebäudebereich sind die Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2014 um 30% zurückgegangen. Bis 2020 sollen die Emissionen um weitere 10% vermindert werden. Dieser Bereich ist gut auf Kurs - die gesteckten Ziele bis 2020 liegen in Reichweite.
Massnahmen Gebäude bis 2030
- Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas wird wie bis anhin stufenweise von heute 84 Franken pro Tonne CO2 auf maximal 240 Franken pro Tonne CO2 im Jahr 2030 angehoben. Dies bedeutet zum Beispiel, dass die Belastung durch die CO2-Abgabe von heute 22 Rappen pro Liter Heizöl auf 60 Rappen pro Liter angehoben werden kann. Die Erhöhung erfolgt schrittweise und ist abhängig davon, ob festgelegte Zwischenziele bei der CO2-Minderung erreicht werden.
- Das Gebäudeprogramm, das untern anderem den CO2-Ausstoss des Schweizer Gebäudeparks senken soll, wird bis zum Jahr 2025 weitergeführt. Gehen die Emissionen trotz allem nicht genügend zurück, wird der Einbau von fossilen Heizsystemen bei Neubauten und der Ersatz fossiler Heizungen bei bestehenden Bauten ab 2029 verboten.
Verkehr: Anstrengungen verstärken

Der Verkehrssektor konnte die gesteckten Ziele bisher nicht einhalten. 2014 lagen die Treibhausgasemissionen um 9% höher als im Jahr 1990 (geplant waren gleichviele Emissionen wie 1990). Der Bundesrat will die verkehrsbedingten Emissionen bis 2020 gegenüber dem Stichjahr 1990 auf 90% senken. Der Verkehr wird die gesteckten Ziele voraussichtlich nicht erreichen.
Massnahmen Verkehr bis 2030
- Bei Fahrzeugen werden die CO2-Vorschriften bei Personenwagen, leichten Nutzfahrzeugen und Sattelschleppern in Anlehung an die Regelung in der EU weiter verschärft.
- Die Pflicht der Treibstoffimporteure, die CO2-Emissionen aus dem Verkehr teilweise zu kompensieren, wird weiter angehoben.
Industrie: Auf Kurs halten

Die Treibhausgasemissionen der Industrie sind seit 1990 um 13% gesunken. Eine Absenkung um weitere 2% ist erforderlich, um das Ziel von 15% bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Die Industrie wird dieses Ziel voraussichtlich klar erreichen.
Unternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit durch die CO2-Abgabe auf Brennstoffen beeinträchtigt wird, können sich von der Abgabe befreien. Sie müssen sich allerdings zu betriebseigenen Reduktionen verpflichten. Ebenfalls von der Abgabe befreien können sich Unternehmen, die am Emissionshandelssystem teilnehmen. Das Emissionshandelssystem der Schweiz soll zudem noch vor 2020 mit dem EU-System verknüpft werden, damit Schweizer Betriebe über gleich lange Spiesse verfügen wie ihre wichtigsten Konkurrenten im Ausland.
Landwirtschaft: Massnahmen in Abklärung

Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft haben 2014 das Niveau von 1990 um 10% unterschritten, weil die Anzahl Vieh als wichtigste Ursache für die Landwirtschaftsemissionen zurückgegangen ist.
Massnahmen für die Landwirtschaft liegen noch nicht vor. Sie sollen auf Bundesebene später durch Massnahmen in der Landwirtschaftsgesetzgebung festgelegt werden.